Was versteht der VGS unter dem Begriff „Sporttherapie”
Sporttherapie sind RehaSPORTangebote.
Rehabilitation durch Sport und Bewegung heißt, auf eine bestehende Erkrankung durch gezielte sporttherapeutische Maßnahmen positiv Einfluss nehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Sporttherapiegruppe ist das Vorliegen einer entsprechenden Rehabilitationsverordnung und ein Informations- bzw. Beratungsgespräch.
Neben den klassischen zuzahlungsfreien RehaSPORTgruppen (die Zeiten entnehmen Sie dem Beratungsprotokoll oder informieren Sie sich in der Geschäftsstelle) bietet der VGS vereinsspezifische Bewegungsprogramme, die auch auf einer Rehabilitationssportverordnung basieren. Diese Angebote erfordern eine Zuzahlung, die Sie der folgendenTabelle entnehmen können:
| Sporttherapie | Wasser * | |||
|---|---|---|---|---|
| Kategorie | E | F | G | D |
| MG | monatliche Gebühren pro Person inkl. Mitgliedsbeitrag | |||
| m. Verordnung | 15,00 Euro | 14,50 Euro | 12,00 Euro | |
| o. Verordnung | 25,00 Euro | 24,00 Euro | 20,00 Euro | |
| 23,50 Euro | ||||
| NMG | monatliche Gebühren pro Person | |||
| m. Verordnung | 15,00 Euro | 14,50 Euro | 12,00 Euro | |
| o. Verordnung | 25,00 Euro | 24,00 Euro | 20,00 Euro | |
| 23,50 Euro | ||||
* RehabilitationsSPORT als Angebot im Wasser ist ein spezielles VGS Angebot, das nicht zuzahlungsfrei angeboten wird. Eventuelle Zuschüsse der Krankenkassen, basierend auf den Reha-Sportverordnungen, werden rückwirkend erstattet.
