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VGS – Teilnahmebedingungen

„Was Sie wissen sollten”

Laufzeiten

Im Jahr werden in der Regel 38 – 40 Einheiten angeboten. An Feiertagen, Rosenmontag und in den Ferienzeiten, finden normalerweise keine Kurse statt.

Mitgliedschaft

Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen 8,50 Euro monatlich. Die Mitgliedschaft erfolgt über den Aufnahmeantrag. Der Mitgliedsbeitrag wird zusammen mit den Spartengebühren monatlich ausgewiesen und vierteljährlich erhoben. Auf begründeten, ggf. schriftlichen Antrag kann der Vorstand eine Ermäßigung gewähren (Sozial-, Familienbeitrag).

Kündigung

Ihre Kündigung der Mitgliedschaft kann schriftlich jeweils zum: 31.03. | 30.06. | 31.10. und 31.12. erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Satzung

In der Geschäftsstelle können Sie jederzeit unsere Vereinssatzung einsehen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Exemplar zur Verfügung.

Anmeldung

Die Anmeldung für einen Kurs erfolgt in jedem Falle schriftlich und sollte 7 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Sie können an dem Kursangebot teilnehmen, sofern Sie keine Absage erhalten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kursausfall

Muss eine Kursstunde im Ausnahmefall kurzfristig ausfallen, kann eine Rückerstattung leider nicht gewährt werden. Wir behalten uns vor, bei Unterschreiten der Teilnehmerzahl einen laufenden Kurs zu unterbrechen bzw. abzubrechen. In diesem Fall erfolgt die anteilige Rückerstattung der Gebühren.

 

Kursabmeldung

Eine Abmeldung von einem Bewegungsangebot ist nur in schriftlicher Form bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss die volle Kursgebühr erhoben werden.

Spartengebühr

Die Berechnung der Spartengebühren für Mitglieder ist abhängig von angebotsspezifischen Kosten und sind vierteljährlich zu entrichten (SEPA-Lastschrift oder Überweisung).

Rückerstattung

Eine Rückerstattung ist nur bei ärztlich attestierter Erkrankung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro möglich.

Versicherung

Für alle Sportangebote und Lehrgänge im Rahmen des Sportversicherungsvertrages besteht bei der Sporthilfe e.V. Versicherungsschutz; Wegunfälle sind ausgeschlossen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen, keine wertvolle Kleidung, Schlüssel, Geld usw. in den Umkleideräumen zu lassen.

Rehasport

Für Rehabilitationssport/Sporttherapie benötigen Sie den Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining, welchen Sie in der Regel bei Ihrem Arzt erhalten.¬ Dieser Antrag muss von Ihrem Arzt ausgefüllt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei Teilnahme trotz Nichtvorliegen einer genehmigten Verordnung stellen wir Ihnen den Krankenkassen-Zuschuss pro Einheit in Rechnung. Die Modalitäten des Rehabilitationssports werden in Beratungsgesprächen erläutert.

Beratung

Wir bieten Ihnen sporttherapeutische und sportwissenschaftliche Beratung in unserer Geschäftsstelle. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer: (02 51) 29 34 40.

» Die Teilnahmebedingungen als PDF-Dokument zum Download