Unsere Rehasportangebote erfüllen alle die Qualitätsstandards für die Durchführung von Rehabilitationssport und sind vom Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW e.V., LandesSportBund NW und DVGS e. V. mit dem Zertifikat für Leistungserbringer von Rehabilitationssport anerkannt.
Der Rehabilitationssport ist ärztlich verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Ihr Weg zum Rehabilitationssport
- Rehasportverordnung vom Arzt (Formular 56) – Hinweis: über ein genehmigtes FUNKTIONStraining kann im VGS aktuell lediglich an den Fibromyalgiegruppen teilgenommen werden. Für alle weiteren Angebote muss REHASPORT ausgestellt und genehmigt werden.
- Bitte reichen Sie Ihre Rehasportverordnung bei Ihrer Krankenkasse zu Genehmigung ein
- Vereinbarung eines Beratungstermins in der Geschäftsstelle (wir klären, welches Angebot für Sie passend ist, füllen gemeinsam die Anmeldeunterlagen aus und vereinbaren den ersten Termin) – bitte folgende Unterlagen mitbringen: Genehmigte Rehasportverordnung, ggfs. Anschreiben der Krankenkasse, bei Herzsport Ergebnisse vom Belastungs-EKG (falls vorhanden)
- Falls das Angebot nicht passend sein sollte, bitten wir Sie uns nach dem ersten Termin am folgenden Werktag eine kurze Rückmeldung (Mail oder telefonisch (ggfs. Anrufbeantworter)) zu geben – bei Bedarf kann eine andere Gruppe ausprobiert werden
- Bei Interesse langfristige Teilnahme am Rehasport
Grundsätzlich kann an allen Angebote im Rehabilitationssport auch im Rahmen einer Mitgliedschaft teilgenommen werden. Bei chronischen Erkrankungen empfiehlt sich jedoch immer die enge Absprache mit dem behandelnden Arzt!
Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen:
Der Grundbeitrag beträgt seit April 2025 12€ pro Monat. Zusätzlich fällt – je nach Bewegungsangebot – ein Spartenbeitrag zwischen 4,50€ und 16,00€/Monat an.
Bei Neuabschluss einer Mitgliedschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ erhoben.
Weitere Informationen können Sie gerne in der Geschäftsstelle erhalten.
