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Hinweise Mitgliedschaft/Mitgliedsbeiträge

Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Angeboten des VGS Münster e.V.

Um langfristig am Gesundheitssport teilzunehmen, ist der Abschluss einer Mitgliedschaft im VGS verpflichtend. Ebenfalls ist eine Teilnahme an den Rehasportgruppen über eine Mitgliedschaft möglich, falls Sie keine Rehasportverordnung (mehr) ausgestellt bekommen. (Hinweis:  Sollten Sie Vorerkrankungen haben, ist sowohl bei den Rehasport- als auch bei Gesundheitssportangeboten eine vorherige ärztliche Rücksprache – bei dem behandelnden Arzt – ratsam!). Wenn Sie ZUSÄTZLICH zu ihrem Rehasport Angebote wahrnehmen wollen, ist das auch im Rahmen einer Mitgliedschaft möglich. Hier beraten wir Sie gerne!

Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise (immer zu Beginn des Quartals) per Lastschriftverfahren eingezogen. Sollten Sie innerhalb eines Quartals starten, wird der Beitrag dementsprechend anteilig erhoben.

Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag (seit April 2025 12€/Monat) und einem Spartenbeitrag zusammen. Je nach Angebot liegt der Spartenbeitrag zwischen 6,50€ und 16,00€/Monat.

Grundbeitrag: Durch den Grundbeitrag wird der laufende Vereinsbetrieb finanziell gesichert (z.B. Mieten, Verwaltung etc.).

Spartenbeitrag: Beitrag der gezahlt werden muss, um in einer bestimmten Sparte aktiv an Angeboten teilzunehmen. Dieser Beitrag finanziert das jeweilige Angebot (z.B. Trainer, Versicherungsschutz, Materialien etc.)

Bearbeitungsgebühr:
Bei Neuabschluss einer Mitgliedschaft wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ erhoben.

Ermäßigungen:
Mitglieder, die im Besitz einer MünsterCard sind, können nach Nachweis und Rücksprache mit dem Vorstand, eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge erhalten.

Kündigungen:
Sie können quartalsweise kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen vor Quartalsende (Beispiel Kündigung zum Ende des ersten Quartals: Die Kündigung muss bis zum 03. März eingegangen sein)

Für weitere Informationen melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle.